AGB
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Gegenleistungen
a.) Die im Angebot genannten Preise basieren auf den derzeitigen Rohstoffpreisen, sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b.) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
c.) Etwaige Irrtümer, die beim Angebot, der Auftragsannahme, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisabgabe, in der Kalkulation, durch falsche Addition berechtigen uns nach unserer Wahl zum Rücktritt des Vertrages
3. Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird am Tag der Bestellung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
4. Zahlungsverzug
a.) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie sofortige Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
b.) Alle Mahnkosten sowie der gesetzliche Verzugszins sind bei Zahlungsverzug zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Lieferung
a.) Den Versand nimmt der Auftragnehmer nach Eingang des Rechnungsbetrages (Vorkasse) für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b.) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden und bedürfen der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistungen ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn der Verzug wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
c.) Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zu Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
d.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigte Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
e.) Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht u.a. gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Beanstandungen
a.) Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Beanstandungen zu prüfen. Etwaige Mängel sind umgehend schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
b.) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
c.) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
d.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
e.) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn der seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
8. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Sämtliche frei entwickelte Daten in Form von Text und Bild des Auftragnehmers sind dessen Eigentum und brauchen eine Einverständniserklärung zur Nutzung dritter. Vervielfäldigung der vom Auftragnehmer entwickelten Daten sind untersagt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
a.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist Zwickau.
b.) Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Geschäftsbedingungen